Garantie/Mobilität
Standardgarantie
Suzuki bietet nach erfolgter Erstzulassung eine 3-Jahres-Garantie. Sie umfasst zahlreiche Garantieleistungen, gemäß den Suzuki Garantiebestimmungen innerhalb der ersten 3 Jahre oder bis zu einer Laufleistung von 100.000 km, sowie einen umfassenden Mobilitätsservice. Zusätzlich sichert Suzuki das Fahrzeug bis zu 12 Jahre (je nach Modell 6 oder 12 Jahre) mit einer Durchrostungsgarantie ab.
Neuwagenanschlussgarantie
Suzuki arbeitet bei der Neuwagenanschlussgarantie mit der Real Garant Versicherungs AG zusammen. Die Suzuki Neuwagenanschlussgarantie versichert in folgenden Baugruppen: Motor, Kraftstoffanlage, Schalt-, Verteiler-, Automatik-, Halbautomatik- und automatisierte Schaltgetriebe, Kupplung, Achsgetriebe, Kraftübertragungswellen, Lenkung, Bremsen, Komfortelektrik, elektrische Anlage, Klimaanlage, Abgasanlage, Kühlsystem und Sicherheitssysteme.
Suzuki Mobilitätsservice
Suzuki bietet während der 3-Jahres-Garantie einen Mobilitätsservice. Diesen Mobilitätsservice können Sie 24 Stunden lang anrufen. Ob in Deutschland oder im europäischen Ausland, Suzuki hilft Ihnen schnell und unbürokratisch mit allem weiter – von Service bis Übernachtungsmöglichkeit. Vorraussetzung dafür ist, dass Ihr Suzuki regelmäßig gemäß dem Suzuki Wartungsplan warten zu lassen.